
931 Erwähnungen des Eigiwaldes
Der Heitforst (silva Held) im Mörntal (Merinuntale, Merinatal) wechselte in einer Urkunde des Bischofs Odalbert von Salzburg um 931 den Besitzer (Cod. Odalberti Nr.84).
Vorbesitzer war der Dechant der Mönche von St. Peter in Salzburg, Nachbesitzer der Domdechant von Salzburg. Sehr wahrscheinlich ist im 10. Jahrhundert der Heit-forst wieder in den Besitz des Kaisers gelangt, denn Kaiserin Kunigunde hatte nach dem Tod ihres Gemahles Heinrich II. (t 13. Juli 1024) die Höfe Ötting und Burghausen samt einigen Kaiserlichen Forsten dem Erzbistum Salzburg vermacht. Kaiser Konrad II. (Kaiser seit 8. September 1024) hat diese Verträge nicht anerkannt, gab dies aber erst nach dem Tode des Bayernherzogs Heinrich (f 27. Februar 1026) anfangs Juli 1027 auf dem Reichstag zu Regensburg bekannt. Dafür entschädigte der Kaiser am 5. Juli 1027 das Erzbistum Salzburg mit der Schenkung des Heitforstes. Andererseits setzte er für den südöstlichen Teil des Isengaues zwischen der Mörn und der Salzach, zwischen Engelsberg und dem lun als neuen Grafen Ouzo, allen Anschein nach ein jüngerer Bruder des hl. Rasso. Damit wird in unserem Raum das Erzbistum Salzburg zum Grundherrn.
Beim Forst Heit, der 1027 nun für Jahrhunderte an Salzburg kam, sind als Pertinenzen Grundstücke (areae) miteingeschlossen: Huben (mansus), Gebäude (aedificia), Länder (terrae), Wiesen (prata), aber auch Menschen gehören dazu (mancipia, forestenses), schließlich auch Rechte: die Jagd (venationes), der Fischfang (piscationes), das Mühlenrecht (molendina) und alle sonstigen Nutzungen. 1030 umfaßte der Forst Heit nicht weniger als 3/4 des späteren Landgerichts Mörmoosen.
1177 - 1216 Amt Eslerwald - Erwähnung von Niwenkirchen (Oberneukirchen)
1189 tritt ein Fridericus de Eslaerwalde als Treuhänder auf. Er selbst und ein Eberhardus de Eslaerwald, der in der Reihe gleich hinter dem Egelolfus preco de Niwenchirchen steht, finden sich dann in einer Zeugenreihe, die eröffnet wird von ,,Heinricus ministerialis sancti Rudberti de Acingen~ (Atzing, Landgericht Eggenfelden).
Ein Salzburger Urbarsamt ,,Eslerwald ist bereits 1177 bis 1216 genannt. 1254 verzichtete Bayern zugunsten des Erzstifts Salzburg auf alle Ansprüche auf das Gericht auf den Wäldern, noch vor 1265 wird es aber an Bayern verpfändet. Deshalb findet sich das Urbarsamt Eslerwald im Herzogsurbar von Bayern von 1269/71. Der Eslerwald geht 1275 mit dem 2. Erhartinger Vertrag wieder an Salzburg zurück, wobei sich aber Bayern die Grafschaftsrechte (cometia) vorbehält.
Die erste Erwähnung des Salzburger Vogtgerichtes auf dem Isengau erfolgt am 20. Juli 1275 im 2. Erhartinger Vertrag. Gemeinsam mit ihm wird das Gericht auf dem Eslerwald, die spätere Propstei auf den Wäldern genannt. Salzburg hat hier bereits zwei Gerichte, in deren Zuständigkeit der Herzog verspricht, nicht mehr einzugreifen. Die erste Erwähnung eines Salzburger Beamten für dieses Gericht erfolgte am 19. September 1278. Es ist dies Heinricus senior de Harschirchen aus Harskirchen bei Landshut iudex in terminis Muldorfensibus. Die nächste Erwähnung sind die Salzburger Beschwerde-punkte gegen den Herzog von etwa 1285, wo Salzburg sich unter anderem beklagt, daß es in seinem Gericht auf dem Isengäu gestört werde.
Propstgericht und Vogtgericht müssen grundsätzlich geschieden werden. Das Propstgericht Mühldorf verwaltet ausschließlich Salzburger Urbarsbesitz. Es ist ein Urbarsgericht. Das Vogtgericht verwaltet Güter von Salzburger Vogtuntertanen verschiedenster geistlicher Grundherrn. Beide haben getrennte Ämtereinteilung und getrennte Obmannschaftseinteilung. Trotzdem können natürlich manche Ämter vereinigt werden. Die Pröpste auf den Wäldern werden am 15. August 1347 und am 28. Mai 1406 als Amtmann bezeichnet.